Was Sie mit den Bewerbungsfotos tun dürfen und was nicht

Wenn Sie bei uns Ihre Bewerbungsfotos anfertigen lassen, erwerben Sie als Kunde grundsätzlich nur ein einmaliges Nutzungsrecht an den angefertigten Bildern. Das bedeutet, dass Sie die Bilder nur zum Zwecke der Bewerbung verwenden dürfen und jede andere, davon abweichende Nutzung unserer Zustimmung bedarf und unter Umständen dann auch kostenpflichtig ist.

Veröffentlichung ist nicht gleich Veröffentlichung

Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrem Bewerbungsfoto alles anstellen, was rein privater Natur ist. Wenn Sie das Bewerbungsfoto z.B. auf einer rein privaten - nicht kommerziellen - Website veröffentlichen möchten, wo z.B. der Stammbaum Ihrer Familie zu sehen ist oder wenn Sie ehrenamtlich einer Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein nachgehen und Ihr Bewerbungsportrait z.B. in einem Jahrbuch oder auf der Homepage dieses Vereins veröffentlicht werden soll, dann bedarf das zwar unserer Zustimmung, ist aber nicht mit weiteren Kosten verbunden. Gleiches gilt auch für (kostenlose) soziale Netzwerke, wie z.B. "Facebook" und "studiVZ" oder "meinVZ".

Kostenpflichtige Nutzung von Bewerbungsfotos

Anders verhält es sich aber, wenn das Foto z.B. auf der Webseite Ihres neuen Arbeitgebers verwendet werden soll oder aber wenn Sie sich selbständig machen sollten und dann das Foto auf Ihrer Homepage verwenden. Immer dann, wenn eine kommerzielle Nutzung des Fotos beabsichtigt ist oder das Bild im Zusammenhang mit einer kommerziellen Tätigkeit verwendet wird, müssen Sie für diese zusätzliche Nutzung weitergehende Nutzungsrechte bezahlen. Denn dann ist es ja kein Bewerbungsfoto mehr, sondern ein Portrait auf einer Webseite, wo die abgebildete Person Teil einer Firma ist, die durch Ihren Internetauftritt potentielle Kunden anspricht, um Geld zu verdienen. Gleiches gilt natürlich auch für Printmedien, die ähnliche Zwecke verfolgen. Und es gilt auch für (kostenpflichtige) Plattformen im Internet wie z:b. "Xing", wo es vornehmlich darum geht, geschäftliche Kontakte zu knüpfen.

Urhebervermerk nach § 13 Urhebergesetz

Ganz gleich wo und wie Sie Ihre Bewerbungsbilder außerhalb Ihrer Bewerbungsunterlagen verwenden, müssen Sie immer den Urheber des Werkes folgendermaßen angeben: "Foto: Darko Tensek / studio-01.de" und gegebenenfalls auf Interneseiten auch einen Link zu unserer Homepage platzieren.